Kirchenvorstand der Katholischen Kirchengemeinde
St. Augustinus Neu- Listernohl
Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für die Vermögensverwaltung der
Pfarrgemeinde St. Augustinus Neu- Listernohl.
Er muss darauf achten, dass dieses Vermögen sinnvoll eingesetzt wird und unter sozialen Gesichtspunkten genutzt wird.
Unser Kirchenvorstand arbeitet eng mit dem Gemeindeverband Siegerland- Südsauerland in Olpe zusammen. Dieser stellt den Haushaltsplan der Kirchengemeinde auf, der vom Kirchenvorstand anschließend geprüft und genehmigt wird.
Neben dem Pfarrhaus und der Kirche sorgt sich der Kirchenvorstand auch vermögensrechtlich um das Pfarrheim und dem Kindergarten.
Auch an Personalentscheidungen ist der Kirchenvorstand beteiligt. Der Kindergarten
St. Augustinus in Neu- Listernohl ist in kirchlicher Trägerschaft. Einstellungen nimmt der Kirchenvorstand vor. Erzieherinnen, Ergänzungskräfte Praktikantinnen und Reinigungskräfte für den Kindergarten und für die Kirche den Küster/ die Küsterin, den Organisten werden vom Kirchenvorstand eingestellt.
Dem Kirchenvorstand gehören neben dem Pastor sechs gewählte Mitglieder an. Die Anzahl der gewählten Mitglieder ist abhängig von der Größe der Gemeinde. Die Zahl der gewählten Mitglieder beträgt in Gemeinden bis 1.500 Einwohnern 6.
Der Kirchenvorstand trifft sich, wenn finanzielle Angelegenheiten (z.B. bei Baumaßnahmen) und wenn Personaleinstellungen anstehen. Die Beschlüsse werden in einem Sitzungsbuch eingetragen.
Die Kirchenvorstandsmitglieder werden auf 6 Jahre gewählt. Wahlberechtigt ist, wer das
18. Lebensjahr erreicht hat und gewählt werden können Personen ab dem 21. Lebensjahr. Alle drei Jahre wird jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt